
Eine Anwartschaft kann eine spätere Aufnahme oder Wiederaufnahme des vereinbarten privaten Krankenversicherungsschutzes vorbereiten. Ob sie zu Ihrer Situation passt, hängt beispielsweise von Ihrem aktuellen Versicherungsschutz und Ihrer beruflichen Entwicklung ab.
Die kleine Anwartschaft ermöglicht die spätere Aktivierung des vereinbarten Schutzes ohne erneute Gesundheitsprüfung. Bei der großen Anwartschaft werden zusätzlich Alterungsrückstellungen aufgebaut. Welche Voraussetzungen, Fristen und Beiträge gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Eine Anwartschaft allein ersetzt keine laufende Krankenversicherung. Klären Sie daher, wie Sie während dieser Zeit abgesichert sind und wann der spätere Versicherungsschutz aktiviert werden kann.
Wir besprechen mit Ihnen Ihren Status, vorhandene Verträge und die in unserer Vermittlung verfügbaren Möglichkeiten.
Beamte, Anwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst haben unterschiedliche Versorgungssysteme und Absicherungsbedürfnisse. Wir beraten Sie passend zu Ihrem Status, Ihrem Beruf und Ihrem Dienstherrn.
Im Gespräch betrachten wir unter anderem Kranken- und Pflegeversicherung, Diensthaftpflicht, die Absicherung der Arbeitskraft und die Altersvorsorge. Bei Beamten sind beispielsweise Beihilfe oder Heilfürsorge sowie der Status auf Widerruf, Probe oder Lebenszeit zu berücksichtigen.
Wir erläutern Ihnen die in unserer Vermittlung verfügbaren Lösungen. Ob besondere Konditionen oder berufsbezogene Bausteine möglich sind, klären wir für Ihren konkreten Fall. Pauschale Aussagen für alle Berufsgruppen oder Bundesländer helfen dabei nicht weiter.