Der Begriff ”Dienstunfähigkeit” ist im Bundesbeamtengesetz definiert. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und auch keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, die dem Landesrecht unterliegt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Als Beamter auf Widerruf/Probe ist Ihre Versorgungssituation bei Dienstunfähigkeit eher lückenhaft. Sollte der Fall eintreten, dass Sie arbeitsunfähig werden, würden Sie aus dem Dienst entlassen werden, ohne gesicherte Ansprüche an Ihren Dienstherren. In diesem Fall werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Daraus können Sie nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, wenn Sie bereits fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.
Erst als Beamter auf Lebenszeit haben Sie einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch von ca. 1400 Euro, allerdings reicht auch diese Versorgung meist nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten.
Übrigens: Als Beamter sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gegen Dienstunfähigkeit abgesichert! Riskieren Sie nicht, dass Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt und Sie möglicherweise keine Leistung von Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung bekommen.
Lassen Sie sich zu Ihrer persönlichen Versorgungssituation von uns beraten.