Als Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung erhalten Angestellte im Öffentlichen Dienst eine Zusatzversorgung. Allerdings reichen diese Leistungen im Alter meist nicht aus, um Ihren Bedarf vollständig zu decken. Daher ist eine private Zusatzversorgung unerlässlich, um Ihre finanzielle Versorgung im Alter sicherzustellen. Überlassen Sie nichts dem Zufall, sondern lassen Sie sich Ihre finanzielle Lücke bei Renteneintritt mit Plan 360 Grad aufzeigen.
Als erstes wollen wir Ihnen hier die Riester-Rente für Beamte vorstellen. Basierend auf dem Versorgungsänderungsgesetz von 2001 bekommen auch Staatsdiener die volle staatliche Förderung. Die Zulagen vom Staat sind großzügig bemessen: Bis zu 154 Euro Zulage erhält ein Beamter bei seiner Einzahlung. Wenn Sie Kinder haben wird Ihnen pro Kind 185 Euro zugesprochen. Wenn Ihr Kind nach dem 1. Januar 2008 geboren ist, sogar 300 Euro.
Als zweite Möglichkeit bietet sich die Basisrente. Auch sie ist steuerlich gefördert. Ledige können bis zu 20.000 Euro pro Jahr in die Basisrente einzahlen. Bei Verheiratetem sind sogar 40.000 Euro möglich.
Die dritte Chance einer Altersvorsorge haben Mitarbeiter des Staates in der private Rentenversicherung. Hierbei sind flexible Einzahlungen möglich. Je nach Risikobereitschaft oder Mentalität ist die Investition dabei klassisch konservativ oder fondgebunden möglich. Bei der privaten Rentenversicherung können Sie einen felxiblen Auszahlungszeitpunkt festlegen. Dies biete Ihnen die Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt ggf. schon vor das Erreichen des Rentenalters zu legen.
Als Staatsdiener haben Sie einen Beihilfeanspruch in der Regel zwischen 50-70% durch Ihren Dienstherren. Auf Grund der Fürsorgepflicht beteiligt sich dieser an den tatsächlichen Arzt- und Behandlungskosten im Krankheitsfall mit einem bestimmten Prozentsatz. Der verbleibende Kostenanteil muss über eine beihilfekonforme Krankenversicherung gedeckt werden. Um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen Sie ab Beginn Gesundheitsfragen beantworten. Liegt jedoch eine Vorerkrankung vor, kann dies einen Risikozuschlag oder sogar eine Ablehnung bedeuten.
Mit dem Abschluss der Anwartschaft zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums werden Sie garantiert und ohne erneute Gesundheitsprüfung in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen. Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Erkrankungen und deren Folgen sind mitversichert. Sichern Sie sich deshalb schon frühzeitig den Gesundheitszustand für nur 1 Euro pro Monat für morgen!
Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst sind Sie im Regelfall normal gesetzlich krankenversichert. Wenn Ihr Einkommen dann ein Bruttogehalt (pro Jahr) von 52.200 € überschreitet, können Sie entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verharren, oder in die Volltarife einer privaten Krankenversicherung wechseln. Egal wie Sie sich entscheiden, in beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber knapp 50% Zuschuss.
Sollten Sie sich für einen Eintritt in die private Krankenversicherung entscheiden, ist dies mit vielen Vorteilen verbunden. Angenehm dabei ist, als Privatpatient umgehen Sie beispielsweise lange Wartezeiten bei Fachärzten und dem Hausarzt. Ferner haben Sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung bei der Buchung von Leistungen und dem Preis. Sie können als Privatpatient in der Regel selbst entscheiden welche Leistungen Sie zu welchem Preis versichert haben wollen. Je geringer der Leistungsumfang desto geringer die Prämie.
Wir stellen Ihnen gerne den kompletten Leistungskatalog verschiedener Anbieter vor, damit Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind. Gemeinsam finden wir heraus, was wirklich wichtig ist für Sie und was es an Prämien zu zahlen lohnt.
Traditionell gelten Beamte als gut versorgt. Nach den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen erhalten Beamte nach 40 Dienstjahren 71,75% ihrer letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge als Altersversorgung. Durch die Reformgesetze der letzten Jahre wurden die Ruhegehaltsansprüche regelmäßig gekürzt und es ist absehbar, dass diese weiter sinken werden.
Auch wenn Sie Teilzeit tätig sind oder vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, oder sogar müssen, haben Beamte mit einer großen Versorgungslücke zu kämpfen.
Als Ergänzung zur gesetzlichen Altersversorgung erhalten Angestellte im Öffentlichen Dienst eine Zusatzversorgung. Allerdings reichen diese Leistungen im Alter meist nicht aus, um Ihren Bedarf vollständig zu decken. Daher ist eine private Zusatzversorgung unerlässlich, um Ihre finanzielle Versorgung im Alter sicherzustellen.
Wir möchten, dass Sie Ihre Versorgungssituation kennen und bieten Ihnen daher eine individuelle Versorgungsanalyse um Ihre Lücke zu bestimmen. Wenn Sie Interesse daran haben, können Sie uns den ausgefüllten Erfassungsbogen zuschicken oder faxen. Wir erstellen Ihnen diesen unverbindlich und kostenfrei und beraten Sie, welche Lösung am besten ist.
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Der Begriff ”Dienstunfähigkeit” ist im Bundesbeamtengesetz definiert. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wenn er innerhalb von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und auch keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, die dem Landesrecht unterliegt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist.
Als Beamter auf Widerruf/Probe ist Ihre Versorgungssituation bei Dienstunfähigkeit eher lückenhaft. Sollte der Fall eintreten, dass Sie arbeitsunfähig werden, würden Sie aus dem Dienst entlassen werden, ohne gesicherte Ansprüche an Ihren Dienstherren. In diesem Fall werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Daraus können Sie nur eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, wenn Sie bereits fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben.
Erst als Beamter auf Lebenszeit haben Sie einen Anspruch auf einen gesetzlichen Mindestversorgungsanspruch von ca. 1400 Euro, allerdings reicht auch diese Versorgung meist nicht aus, um Ihren Lebensstandard zu halten.
Übrigens: Als Beamter sind Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gegen Dienstunfähigkeit abgesichert! Riskieren Sie nicht, dass Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit entlässt und Sie möglicherweise keine Leistung von Ihrer Berufsunfähigkeitsabsicherung bekommen.
Lassen Sie sich zu Ihrer persönlichen Versorgungssituation von uns beraten.