Für Staatsbedienstete gibt es in punkto Krankenversicherung spezielle Regelungen. Im Gegensatz zu Angestellten erhalten Beamte keinen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung. Dies gilt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Familienangehörigen. Ihnen wird im Krankheitsfall ein Teil der tatsächlich entstandenen Kosten von der Beihilfe erstattet. Dieser Teil beträgt in der Regel zwischen 50-70% je nach Ihrem Familienstand und der Beihilfeverordnung (Bundes- oder Landesbeihilfe). Im Krankheitsfall entsteht dadurch eine Versorgungslücke, die am Besten durch eine Private beihilfekonforme Krankenversicherung geschlossen werden sollte, da im Normalfall auch der Beitrag der Privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung weitaus günstiger ist.
Diese Absicherung sollte speziell auf Ihre Bedürfnisse und Ihren Leistungsanspruch angepasst sein. Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein optimales Angebot, dass an Ihre Wünsche und Vorstellungen angepasst ist. Gemeinsam finden wir heraus, was Ihnen wirklich wichtig ist.
Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes sind meistens Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.
Über die gesetzlichen Leistungen hinaus können Sie sich den Status eines ,,Privatpatienten“, egal ob im Krankenhaus oder beim Zahnarzt, durch eine gute Zusatzversorgung sichern. Lassen Sie sich beraten, welche Absicherungsmöglichkeit am Besten zu Ihnen passt.