Als Staatsdiener haben Sie einen Beihilfeanspruch in der Regel zwischen 50-70% durch Ihren Dienstherren. Auf Grund der Fürsorgepflicht beteiligt sich dieser an den tatsächlichen Arzt- und Behandlungskosten im Krankheitsfall mit einem bestimmten Prozentsatz. Der verbleibende Kostenanteil muss über eine beihilfekonforme Krankenversicherung gedeckt werden. Um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, müssen Sie ab Beginn Gesundheitsfragen beantworten. Liegt jedoch eine Vorerkrankung vor, kann dies einen Risikozuschlag oder sogar eine Ablehnung bedeuten.
Mit dem Abschluss der Anwartschaft zu Beginn der Ausbildung oder des Studiums werden Sie garantiert und ohne erneute Gesundheitsprüfung in der Privaten Krankenversicherung aufgenommen. Während der Anwartschaftsversicherung entstandene Erkrankungen und deren Folgen sind mitversichert. Sichern Sie sich deshalb schon frühzeitig den Gesundheitszustand für nur 1 Euro pro Monat für morgen!