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Mit der Privathaftpflichtversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen von kleinen und großen Missgeschicken gegenüber Dritten abgesichert. Denn wenn Sie jemand schädigen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, für diesen Schaden aufzukommen. Das kann bei kleinen Dingen harmlos sein, wie z.B. ein Fleck auf dem Teppich, eine zerbrochene Vase von Freunden oder ein Brandloch im Fußboden der gemieteten Wohnung. Wird jedoch eine Person durch Sie geschädigt, benötigen Sie einen umfassenden Schutz, da Sie z.B. für Behandlungskosten sowie für Entschädigungen wie Schmerzensgeld oder eine Erwerbsminderungsrente aufkommen müssen.