
Computer, Büroelektronik und technische Anlagen sind für viele Unternehmen unverzichtbar. Werden versicherte Geräte unerwartet beschädigt oder zerstört, kann eine Elektronikversicherung je nach Vereinbarung Reparatur- oder Ersatzkosten übernehmen.
Wir besprechen, welche Geräte versichert werden sollen, wo sie eingesetzt werden und welche Werte zu berücksichtigen sind. Bei mobilen Geräten sind auch Einsätze außerhalb der Betriebsräume wichtig. Diebstahl, Bedienungsfehler oder elektrische Schäden müssen anhand der jeweiligen Bedingungen geprüft werden.
Der Schutz für Hardware umfasst nicht automatisch die Wiederherstellung von Daten oder die Kosten eines Betriebsausfalls. Diese Punkte sollten gesondert betrachtet werden. Eine Elektronikversicherung ersetzt auch keine Cyberversicherung.
Halten Sie eine Geräteliste mit Anschaffungswerten, Angaben zu Einsatzorten und vorhandenen Versicherungen bereit. Gemeinsam prüfen wir Überschneidungen und möglichen Ergänzungsbedarf.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind der vereinbarte Tarif, der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Wir erläutern Ihnen im persönlichen Gespräch Leistungen, Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen.

Ein unerwarteter Maschinenschaden kann Reparaturkosten verursachen und den Betriebsablauf beeinträchtigen. Eine Maschinenversicherung kann vereinbarte Sachschäden an den im Vertrag bezeichneten Maschinen absichern.
Stationäre Maschinen, fahrbare Geräte und gemietete Technik stellen unterschiedliche Anforderungen. Wir klären mit Ihnen die versicherten Anlagen, Einsatzorte, Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen. Entscheidend ist, welche Schadenursachen im konkreten Vertrag eingeschlossen sind.
Verschleiß und Wartung sind von einem versicherten Schaden abzugrenzen. Auch entgangener Gewinn oder fortlaufende Kosten nach einem Ausfall gehören nicht automatisch zum Sachschutz. Ob eine ergänzende Absicherung sinnvoll ist, besprechen wir anhand Ihres Betriebs.
Eine Maschinenliste, Angaben zu Alter, Werten, Nutzung und Wartung sowie Informationen zu vorhandenen Verträgen helfen uns bei der Prüfung.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Maßgeblich sind der vereinbarte Tarif, der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Wir erläutern Ihnen im persönlichen Gespräch Leistungen, Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen.