Pflegeversicherung Beamte

Pflegeversicherung im Öffentlichen Dienst

 

Durch eine steigende Lebenserwartung und einer immer älter werdenden Gesellschaft hat auch die Politik erkannt, dass wir ein großes Problem bei der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen haben.

Beim Thema Pflegeversicherung im öffentlichen Dienst gilt folgender Grundsatz:

Wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört der regulären sozialen Pflegeversicherung an. Auch privat Krankenversicherte oder auch Heilfürsorgeberechtigte müssen eine sog. Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind gesetzliche geregelt, meistens reichen diese aber nicht aus, um z.B. die Kosten in einem Pflegeheim zu begleichen.

Deshalb empfiehlt es sich frühzeitig über eine Pflegezusatzversicherung Gedanken zu machen.

Pflegeverischung im Öffentlichen Dienst.

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