Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst sind Sie im Regelfall normal gesetzlich krankenversichert. Wenn Ihr Einkommen dann ein Bruttogehalt (pro Jahr) von 52.200 € überschreitet, können Sie entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung verharren, oder in die Volltarife einer privaten Krankenversicherung wechseln. Egal wie Sie sich entscheiden, in beiden Fällen zahlt der Arbeitgeber knapp 50% Zuschuss.

 

Vorteile private Krankenverischung Öffentlicher Dienst

 

Sollten Sie sich für einen Eintritt in die private Krankenversicherung entscheiden, ist dies mit vielen Vorteilen verbunden. Angenehm dabei ist, als Privatpatient umgehen Sie beispielsweise lange Wartezeiten bei Fachärzten und dem Hausarzt. Ferner haben Sie ein hohes Maß an Selbstbestimmung bei der Buchung von Leistungen und dem Preis.  Sie können als Privatpatient in der Regel selbst entscheiden welche Leistungen Sie zu welchem Preis versichert haben wollen. Je geringer der Leistungsumfang desto geringer die Prämie.

Wir stellen Ihnen gerne den kompletten Leistungskatalog verschiedener Anbieter vor, damit Sie im Ernstfall optimal abgesichert sind. Gemeinsam finden wir heraus, was wirklich wichtig ist für Sie und was es an Prämien zu zahlen lohnt.

Private Krankenversicherung im Öffentlichen Dienst.

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