Eine private Haftpflichtversicherung ist absolute Pflicht für Jedermann. Eine kleine Unachtsamkeit im täglichen Leben kann den finanziellen Ruin bedeuten. Insbesondere, wenn andere Menschen oder deren Eigentum zu Schaden kommen. Einerseits übernimmt eine Privathaftpflichtversicherung von Ihnen verursachte Schäden anderer und zum anderen wehrt eine solche Versicherung unberechtigte Ansprüche anderer ab.

 

Schutz bei Personenschaden

 

Herr Mustermann ist in der Altstadt von München mit seinem Radl unterwegs und übersieht beim Abbiegen an der Kreuzung einen jungen Mann, der auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz ist. Der junge Mann stürzt schwer auf den Boden.

Eine Unschöne Diagnose: Fraktur eines Halswirbels mit Querschnittslähmung. Neben normal üblichen Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld kommt für Herrn Mustermann eine Forderung der Sozial- und Krankenversicherung auf Ihn zu.

Ergebnis: Gesamtschaden über 2 Millionen Euro.

 

Schutz bei Sachschaden

 

Der kleine Tim (5 Jahre) ist bei Freunden der Familie, die mit Vorliebe Ming-Vasen sammeln. Beim gemeinsamen Ball spielen im Wohnzimmer mit seinen Freund kickt der kleine Tim die 5.000 Euro Vase von ihrem Sockel. Sie zerbricht in 1000 Scherben.

Ergebnis: 5.000 Euro für die Vase, 500 Euro für ein Gutachten.


Highlights:

 

  • Ersatz von Schäden durch deliktsunfähige Kinder
  • Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/Code-Cards
  • Mietsachschäden
  • Schutz bei ehrenamtlichen Tätigkeiten
  • Versicherungsschutz bei Gefälligkeitsschäden
  • Hilfe, auch wenn Sie der Geschädigte sind – mit der Forderungsausfall-Versicherung
  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder unentgeltlich überlassenen beweglichen Sachen

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