Gruppenunfallversicherung Firmenkunden

Gruppen-Unfallversicherung

 

Der Volksmund sagt: „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“. Oftmals leider nicht nur Späne. Unfälle passieren nun mal, egal wie vorsichtig man ist. Bei einer gesetzlichen Versicherung besteht die Möglichkeit entweder gar keinen oder nur unzureichenden Schutz zu bekommen. Eine gesetzliche Unfallversicherung greift nur dann, wenn sich der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ereignet oder mit der Arbeit bzw. Tätigkeit im direkten Zusammenhang steht. Eine vernünftige Gruppen-Unfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitarbeiter optimal vor einem unfallbedingten Ausfall und bietet Ihren Mitarbeitern eine freiwillige soziale Leistung.
Darüber hinaus trägt eine Absicherung Ihrer Mitarbeiter über die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung dazu bei, Ihr Unternehmen als Arbeitgeber attraktiv darzustellen und Ihnen auch steuerliche Vorteile zu ermöglichen.

 

Zudem bietet die Gruppen-Unfallversicherung gegenüber der Einziel-Unfallversicherung Preisvorteile.

 


Highlights

 

  • Direktanspruch

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